Deutschlands Veto gegen EU-Lieferkettengesetz – Zukunftsprognose für Unternehmen

Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, das 2021 beschlossen wurde, verpflichtet Unternehmen, ihre Lieferketten im Kern auf Menschenrechtsverletzungen und Umweltrisiken hin zu überprüfen. Die Regelung gilt seit 2023 für Unternehmen mit Sitz in Deutschland, die mehr als 3.000 Mitarbeiter haben, und seit 01.01.2024 auch für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern. Die Vorschriften umfassen die gesamte Lieferkette, von der Rohstoffgewinnung bis zum Endverbraucher, und zielen darauf ab, die Einhaltung u.a. von Menschenrechten und Umweltschutzstandards sicherzustellen.

Das geplante EU-Lieferkettengesetz

Mit dem neuen EU-Lieferkettengesetz scheint sich eine Herabsetzung der Mitarbeiterzahlen und damit eine Erhöhung der Zahl der Unternehmen, die in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen anzukündigen. Im Gegensatz zu den bereits in Deutschland geltenden Regelungen wird mit dem geplanten EU-Lieferkettengesetz eine strengere Regulierung erwartet. Die genauen Rechtstexte liegen noch nicht vor; bisher hatte man sich im Europaparlament wohl auf einen Kompromiss zu dem Vorhaben geeinigt. Die detaillierte Formulierung sollte nun folgen. Die Anforderungen an die Sorgfaltspflichten könnten umfassender werden und die Unternehmen mit weiteren Aspekten wie etwa zivilrechtlichen Schadensersatzansprüche konfrontieren. Durch die gesenkten Anforderungen an den Anwendungsbereich, könnten zukünftig noch mehr Unternehmen die gesetzlichen Pflichten zur Überprüfung ihrer Lieferkette und zur Erstellung entsprechender Berichte treffen und für den Fall zivilrechtlicher Schadensersatzansprüche, wären direkt finanzielle Risiken einzupreisen.

Die Position der deutschen Bundesministerien

Die FDP geführten Bundesministerien der Finanzen und der Justiz haben Bedenken geäußert, dass durch das EU-Lieferkettengesetz eine Regulierung entsteht, die deutsche Unternehmen über Gebühr belastet. Diese Sorge spiegelt die Befürchtung wider, dass die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen durch übermäßige bürokratische Anforderungen geschwächt werden könnte. Aus dem Bundesarbeitsministerium sind bereits Vorschläge zum Bürokratieabbau geäußert worden.

Fazit

Es ist unerlässlich, dass Unternehmen, die Entwicklungen rund um das EU-Lieferkettengesetz genau verfolgen. Die Diskussion um das Gesetz und die Position der FDP zeigen, wie wichtig eine ausgewogene Regulierung ist, die einerseits Menschenrechte und Umweltschutz fördert, andererseits aber auch die Wirtschaftlichkeit der Unternehmen berücksichtigt.

Unsere Kanzlei und für Sie Sarah Emmes als Fachanwältin für Internationales Wirtschaftsrecht verfolgt diese Entwicklungen genau und bietet Unternehmen strategische Beratung, um sowohl die rechtlichen Anforderungen zu erfüllen als auch die operative Effizienz zu wahren.

Ihre Ansprechpartnerin:

Sarah Emmes
Salary Partnerin
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Internationales Wirtschaftsrecht
Lehrbeauftragte an der Frankfurt School of Finance & Management