Internationales Wirtschaftsrecht: Ein (ausländisches Recht) „aus Versehen“ wählen?

In der aktuellen Ausgabe des juris PraxisReport Internationales Wirtschaftsrecht zeigt KUNZ Salary Partnerin und Fachanwältin für Internationales Wirtschaftsrecht Sarah Emmes auf, wie Parteien das anzuwendende (internationales) Recht für ihr Vertragsverhältnis selbst wählen können. Im Vordergrund steht dieses Mal wie eine Vereinbarung durch wortloses Handeln erfolgen kann und worauf dabei zu achten ist, um ein wirksames Ergebnis zu erzielen. Anhand einer gerichtlichen Entscheidung wird diskutiert, wie die Partien noch im Gerichtsverfahren eine Rechtswahl treffen können und was passiert, wenn sich Kläger und Beklagte nicht konsistent auf ein anwendbares Recht berufen. Ob ein Rosinen picken möglich ist, worauf bei Erklärungen in der letzten mündlichen Verhandlung zu achten ist und ob die Maßstäbe auch für das UN-Kaufrecht gelten, finden Sie hinter der Paywall: juris PraxisReport Internationales Wirtschaftsrecht

Frau Emmes steht Ihnen gerne für alle Fragen rund um das internationale Wirtschaftsrecht zur Verfügung.

Sarah Emmes Salary Partnerin Rechtsanwältin Fachanwältin für Internationales Wirtschaftsrecht Lehrbeauftragte an der Frankfurt School of Finance & Management