Fachanwältin für IT-Recht (Informationstechnologierecht)
Rechtsanwältin Tanja Risse verfügt als Fachanwältin für IT-Recht über besondere Kenntnisse im
- Vertragsrecht der Informationstechnologien, einschließlich der Gestaltung individueller Verträge und Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB)
- Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs, einschließlich der Gestaltung von Providerverträgen und Nutzungsbedingungen (Online/Mobile Business)
- Immaterialgüterrecht im Bereich der Informationstechnologien, Bezüge zum Kennzeichenrecht, insbesondere Domainrecht
- Recht des Datenschutzes und der Sicherheit der Informationstechnologien einschließlich Verschlüsselungen und Signaturen sowie deren berufsspezifischer Besonderheiten
- das Recht der Kommunikationsnetze und –dienste, insbesondere das Recht der Telekommunikation und deren Dienste
- Öffentliche Vergabe von Leistungen der Informationstechnologien (einschließlich E-Government) mit Bezügen zum europäischen und deutschen Kartellrecht
- Internationale Bezüge einschließlich internationales Privatrecht
- Besonderheiten des Strafrechts im Bereich der Informationstechnologien
- Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung