Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht
Rechtsanwältin Risse verfügt als Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht über besondere Kenntnisse im
- Urheberrecht einschließlich des Rechts der Wahrnehmungsgesellschaften, Leistungsschutzrechte, Urhebervertragsrecht, internationale Urheberrechtsabkommen,
- Verlagsrecht einschließlich Musikverlagsrecht,
- Recht der öffentlichen Wort- und Bildberichterstattung,
- Rundfunkrecht,
- wettbewerbsrechtliche und werberechtliche Bezüge des Urheber- und Medienrechts, Titelschutz,
- Grundzüge des Mediendiensts-, Telediensts- und Telekommunikationsrechts, des Rechts der Unterhaltungs- und Kulturveranstaltungen sowie des Rechts der deutschen und europäischen Kulturförderung,
- Verfahrensrecht und Besonderheiten des Prozessrechts;