Marcus Menster

Partner
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
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Rechtsanwalt Menster ist Partner unserer Sozietät und berät mit seinem Team große und mittelständische Unternehmen, Kliniken, Verbände und Mitglieder von Leitungsgremien umfassend in allen Fragen des Arbeitsrechtes.

Sein Tätigkeitsschwerpunk liegt in der arbeitsrechtlichen Gestaltungsberatung bei Restrukturierungen, Unternehmensübernahmen, Umwandlungen und Outsourcings. Hier entwickelt er innovative Konzepte für Veränderungsprozesse und die Grundlagen der betrieblichen Zusammenarbeit, jeweils Hand in Hand mit unserer gesellschaftsrechtlichen Abteilung.

Rechtsanwalt Menster bietet mit seinem Team einen umfassenden HR-Check-up von Prozessen, Vorlagen und Mustern, gleich ob individual- oder kollektivarbeitsrechtlich. Eine große Rolle spielt insoweit auch die Etablierung und Evaluierung von Betriebsabläufen unter Compliance-Gesichtspunkten und die Bildung von Matrix-Strukturen. Ziel ist dabei stets die Entwicklung von modernen Vertragskonditionen, Arbeitszeit- und Vergütungssystemen nach dem Best-Practice-Prinzip.

Bestandteil eines Change-Managements ist immer auch die Hinterfragung des kollektivarbeitsrechtlichen Status quo. Hier berät Rechtsanwalt Menster beim Einstieg und Ausstieg aus Tarifstrukturen, gestaltet und verhandelt Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen. Er betreut Unternehmen ganzheitlich während aller Phasen eines Projekts und darüber hinaus bei sämtlichen Streitigkeiten und täglichen Rechtsfragen im Personalbereich. Das Team Arbeitsrecht stellt eine bundesweite Vertretung in Verfahren vor den Arbeitsgerichten sicher.

Eine besondere Branchenspezialisierung und Kompetenz von Rechtsanwalt Menster liegt in den Bereichen der Beratung und Vertretung von Logistikunternehmen, Krankenhausträgern und kirchlichen Einrichtungen sowie Verhandlungen mit Zusatzversorgungskassen.

 

Ausgewählte Referenzprojekte:

  • Umgestaltung der arbeitsteiligen Zusammenarbeit eines Unternehmensverbundes unter Vermeidung von Arbeitnehmerüberlassung
  • Begleitung einer Klinikfusion zu einem Maximalversorger unter Verbindung der Mitgliedschaften in verschiedenen Zusatzversorgungskassen
  • Entwicklung und Umsetzung einer mitbestimmungsfreien Aufspaltung eines europaweit aufgestellten Unternehmens
  • Überleitung von Fachkliniken eines katholischen Rechtsträgers auf säkulare Gesellschaften unter Aufgabe der Dritten Weges
  • Stilllegung von Betrieben des großflächigen Einzelhandels einschließlich Verhandlungen
  • Etablierung betrieblicher Datenschutzstandards eines bundesweit tätigen Handelsunternehmens durch kollektivrechtliche Regelungen

 

Rechtsanwalt Menster ist für mehrere namhafte Seminarveranstalter als Referent tätig und bietet Inhouse-Schulungen und Workshops zu verschiedenen arbeitsrechtlichen Themen an. Er ist Mitglied im Deutschen Arbeitsgerichtsverband und den Prüfungsabteilungen des Justizprüfungsamtes Rheinland-Pfalz.

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